Wissenschaft und Forschung in der CEPOL: neue Rechtsgrundlage
Am 25.11.2015 wurde mit einer neuen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (VO 2015) ein langwieriger Prozess zur Gestaltung der neuen Rechtsgrundlage für die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) abgeschlossen (EU 2015). Damit wurde der bislang geltende Beschluss des Rats vom 20.09.2005...
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Format: | Electronic Article |
Language: | German |
Published: |
2016
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In: |
SIAK-Journal
Year: 2016, Volume: 13, Issue: 2, Pages: 4-14 |
Online Access: |
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Summary: | Am 25.11.2015 wurde mit einer neuen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (VO 2015) ein langwieriger Prozess zur Gestaltung der neuen Rechtsgrundlage für die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) abgeschlossen (EU 2015). Damit wurde der bislang geltende Beschluss des Rats vom 20.09.2005 (EU 2005), mit dem die Europäische Polizeiakademie als EU-Agentur eingerichtet wurde, ersetzt und aufgehoben. Die Implementierung der wesentlichen Bestimmungen der VO 2015 erfolgt mit 01.07.2016. In der VO 2015 wird der Auftrag der CEPOL für den Bereich Wissenschaft und Forschung, im Vergleich zur bisherigen Rechtsgrundlage, deutlich erweitert. Neu ist auch die Möglichkeit der Errichtung eines wissenschaftlichen Beirats. Für den Fall, dass ein derartiges Gremium tatsächlich eingerichtet wird, sind in der VO dafür die allgemeinen Bestimmungen sowie die Beschreibungen des Zieles und der Aufgaben des Beirats vorgegeben. Im EU-Gesetzgebungsverfahren waren die Erweiterung des Aufgabenbereichs sowie insbesondere die Errichtung eines wissenschaftlichen Beirats sehr umstritten. Nach einer kontroversen Diskussion einigte man sich schlussendlich auf schwammige Kompromisse, die es den Organen der CEPOL sehr schwer machen werden, diese umzusetzen. Es wird sich wohl erst zeigen, ob innerhalb der CEPOL tatsächlich ein wissenschaftlicher Beirat in naher Zukunft eingerichtet werden kann und inwiefern den erweiterten Aufgaben entsprochen wird. |
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ISSN: | 1813-3495 |
DOI: | 10.7396/2016_2_A |