RT Article T1 Polizeiarbeit zum Schutz des Kindeswohls: berufsethische Überlegungen ausgehend von der UN-Kinderrechtskonvention JF SIAK-Journal VO 19 IS 2 SP 38 OP 52 A1 John, Emanuel LA German YR 2022 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1850608857 AB Die Polizei nimmt beim Kinderschutz eine wichtige Rolle ein. Sie schützt Kinder, indem sie durch präventive Maßnahmen Gefährdungen des Kindeswohls abwendet. Sie klärt durch repressive Maßnahmen Missbrauch auf. Zugleich treten aber Spannungen zu den Grundsätzen des "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" (UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK)) auf. Denn dort wird die besondere Berücksichtigung des Wohls (Art. 3) und des Willens (Art. 12) von Kindern gefordert. Dies kann im Rahmen polizeilicher Dienstvorschriften, Zuständigkeiten und Befugnisse schwer umzusetzen sein, was auch neuere empirische Studien zur Polizeiarbeit beim Kinderschutz zeigen. Dieser Artikel argumentiert davon ausgehend, dass für eine Ausrichtung der Polizeiarbeit an der UN-KRK beim Schutz des Kindeswohls bestimmte berufsethische Anforderungen erfüllt werden müssen. Danach ist das polizeiliche Vorgehen an der konkreten Verletzlichkeit und Perspektive von Kindern auszurichten. Es wird gezeigt, dass diese berufsethischen Anforderungen nicht allein durch individuelle Polizistinnen und Polizisten, sondern nur durch ein gesamtgesellschaftliches Problemverständnis und Handeln in Netzwerken erfüllt werden können. K1 Kinderschutz K1 Kindeswohl K1 Polizeiarbeit K1 UN-Kinderrechtskonvention DO 10.7396/2022_2_C