Polizeiwissenschaft – aufgegeben?

"Wenn man als Werkzeug nur einen Hammer hat, so sieht man in jedem Problem einen Nagel" (Paul Watzlawick). Die Polizeien der Länder und des Bundes werden bei ihren Aufgaben ständig vor neue und größere Herausforderungen gestellt. Stichworte sind z.B. politischer Extremismus, Cybercrime ode...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Liebl, Karlhans (Autor)
Tipo de documento: Electrónico Artículo
Lenguaje:Alemán
Publicado: 2022
En: SIAK-Journal
Año: 2022, Volumen: 19, Número: 3, Páginas: 20-28
Acceso en línea: Volltext (kostenfrei)
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Journals Online & Print:
Gargar...
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
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Sumario:"Wenn man als Werkzeug nur einen Hammer hat, so sieht man in jedem Problem einen Nagel" (Paul Watzlawick). Die Polizeien der Länder und des Bundes werden bei ihren Aufgaben ständig vor neue und größere Herausforderungen gestellt. Stichworte sind z.B. politischer Extremismus, Cybercrime oder zunehmende Gewaltbereitschaft. Die Radikalisierung der Akteure zeigt sich nicht nur bei Auseinandersetzungen mit der Polizei, die durch eine zunehmende Gewaltbereitschaft geprägt ist, sondern auch gegenüber anderen Rettungskräften sowie in den zahlreichen "Kommentaren" in den sog. "Sozialen Medien". Auch werden z.B. aufgrund sich selbst zugeschriebener Sprachhoheit bzw. -korrektheit durch "Shit-Storms" bestimmte Meinungen verunglimpft oder versucht zu unterdrücken. Diese Aktionen gehen von Links- und Rechtsextremisten aus. Zur Bewältigung dieser neuen gesellschaftlichen "Disharmonie" sind Kompetenzen bei der Polizei gefordert, die sich nicht mehr durch die hergebrachte Ausbildung oder im alltäglichen Dienst erwerben lassen. Auch die oftmals noch vorliegende Einstellung "das müssen wir nun aussitzen" wird nicht mehr weiterhelfen. Insoweit ist es erforderlich, die Handlungskompetenz durch eine wissenschaftliche Grundlage, die auf den Polizeiberuf bezogen ist, zu unterfüttern. Dies kann und muss die Polizeiwissenschaft sein, da nur sie die notwendigen Erkenntnisse der bestehenden Wissenschaften für die Polizei bereitstellen kann.
ISSN:1813-3495
DOI:10.7396/2022_3_B