RT Book T1 Justizvollzug und Strafrechtsreform im Bundesstaat T2 Kriminologie und Praxis (KuP) A2 Dessecker, Axel 1958- A2 Egg, Rudolf 1948- LA German PP Wiesbaden PB Kriminologische Zentralstelle e.V. YR 2022 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1835008275 AB Mit der ersten Stufe der Föderalismusreform ist 2006 die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übergegangen. Mittlerweile gelten in allen Ländern eigene Gesetze für den Jugendstrafvollzug. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben auch für den Justizvollzug an Erwachsenen neue Landesgesetze eingeführt. Anderswo wird neues Landesrecht vorbereitet. Das gilt auch für den Vollzug der Untersuchungshaft und der Sicherungsverwahrung. Aber auch sonst spielen die Länder im Strafrecht keine Nebenrolle. Die Justiz ist in Deutschland traditionell weitgehend Ländersache, und wichtige Gesetzesänderungen der letzten Jahre gehen auf Entwürfe des Bundesrates zurück. In diesem Zusammenhang werden Strafrechtsreformen im Bundesstaat auch von außen zu betrachtet und damit auf einer allgemeineren Ebene thematisiert. Die Beiträge des Bandes gehen auf eine Tagung der KrimZ im Oktober 2010 in Wiesbaden zurück. NO Erscheinungsjahr der gedruckten Ausgabe des Digitalisats: 2011 CN 344.43035 SN 9783926371959