Clerc, F. (1951). Soll die Betreuung verwahrloster und moralisch gefährdeter Jugendlicher durch ein gerichtliches oder nichtgerichtliches Organ erfolgen? Sollen die Gerichte für straffällige Kinder und Jugendliche aufrecht erhalten bleiben?: Internationale Kommission für Strafrecht und Gefängniswesen, XII. Internationaler Kongreß für Strafrecht und Gefängniswesen - Den Haag 1950 ; Abschnitt IV, Zweite Frage ; zusammenfassender Bericht. Zeitschrift für Strafvollzug, 2(5), .
Chicago Style (17th ed.) CitationClerc, François. "Soll Die Betreuung Verwahrloster Und Moralisch Gefährdeter Jugendlicher Durch Ein Gerichtliches Oder Nichtgerichtliches Organ Erfolgen? Sollen Die Gerichte Für Straffällige Kinder Und Jugendliche Aufrecht Erhalten Bleiben?: Internationale Kommission Für Strafrecht Und Gefängniswesen, XII. Internationaler Kongreß Für Strafrecht Und Gefängniswesen - Den Haag 1950 ; Abschnitt IV, Zweite Frage ; Zusammenfassender Bericht." Zeitschrift Für Strafvollzug 2, no. 5 (1951).
MLA (9th ed.) CitationClerc, François. "Soll Die Betreuung Verwahrloster Und Moralisch Gefährdeter Jugendlicher Durch Ein Gerichtliches Oder Nichtgerichtliches Organ Erfolgen? Sollen Die Gerichte Für Straffällige Kinder Und Jugendliche Aufrecht Erhalten Bleiben?: Internationale Kommission Für Strafrecht Und Gefängniswesen, XII. Internationaler Kongreß Für Strafrecht Und Gefängniswesen - Den Haag 1950 ; Abschnitt IV, Zweite Frage ; Zusammenfassender Bericht." Zeitschrift Für Strafvollzug, vol. 2, no. 5, 1951.