Mitsch, W. (2021). Im Verfahren gegen Heranwachsende gilt der Strafrahmen des § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG auch bei versuchtem Mord. Juristische Rundschau, 5, 223-227. doi:0.1515/juru-2021-0005
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Mitsch, Wolfgang. "Im Verfahren Gegen Heranwachsende Gilt Der Strafrahmen Des § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG Auch Bei Versuchtem Mord." Juristische Rundschau 5 (2021): 223-227. https://doi.org/0.1515/juru-2021-0005.
MLA-Zitierstil (9. Ausg.)Mitsch, Wolfgang. "Im Verfahren Gegen Heranwachsende Gilt Der Strafrahmen Des § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG Auch Bei Versuchtem Mord." Juristische Rundschau, 5, 2021, pp. 223-227, https://doi.org/0.1515/juru-2021-0005.
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