StGB §§ 44 Abs. 1 Sätze 1 und 2, 47 Abs. 1; StPO§ 267 Abs. 3
Die Frage der Anordnung eines Fahrverbots nach § 44 Abs. 1 StGB bedarf bei der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen nach § 47 Abs. 1 StGB jedenfalls dann der Erörterung, wenn die Umstände des Falles die Anordnung einesFahrverbots auf Grund einer Fallkonstellation nach § 44 Abs. 1 Satz 2 StPO nahelegen...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
Published: |
2019
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In: |
Die Justiz <Villingen-Schwenningen>
Year: 2019, Issue: 9, Pages: 200-202 |
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Summary: | Die Frage der Anordnung eines Fahrverbots nach § 44 Abs. 1 StGB bedarf bei der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen nach § 47 Abs. 1 StGB jedenfalls dann der Erörterung, wenn die Umstände des Falles die Anordnung einesFahrverbots auf Grund einer Fallkonstellation nach § 44 Abs. 1 Satz 2 StPO nahelegen, weil die zu behandelnde Straftat der mittleren Kriminalität zuzuordnen ist, der Angeklagte über eine Fahrerlaubnis verfügt und die Kombination einer Geldstrafe mit der Anordnung eines Fahrverbots die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe entbehrlich macht. |
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ISSN: | 0722-7612 |