StPO §§ 260 Abs. 3, 238; StGB § 230

Ein rechtsfehlerhaftes Prozessurteil berechtigt das Berufungsgericht nicht zu einer Zurückverweisung, wenn dasAmtsgericht zur Sache verhandelt hat.

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Baden-Württemberg, Justizministerium (VerfasserIn)
Beteiligte: Baden-Württemberg Justizministerium
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2019
In: Die Justiz <Villingen-Schwenningen>
Jahr: 2019, Heft: 1, Seiten: 7-8
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein rechtsfehlerhaftes Prozessurteil berechtigt das Berufungsgericht nicht zu einer Zurückverweisung, wenn dasAmtsgericht zur Sache verhandelt hat.
ISSN:0722-7612