„Haters gonna hate... (and lawmakers hopefully gonna make something else)“ – Einige Anmerkungen zum Regierungsentwurf zur Bekämpfung der Hasskriminalität
Der Beitrag will den Leser auf drei fehlgehende Erwägungen im Kontext der Re-gulierung von Äußerungen aufmerksam machen, die den Diskurs auf dem Weg zueiner zweckrationalen Regulierung von Sprechhandlungen negativ beeinflussen.Im Anschluss an die Sensibilisierung des Lesers werden die Änderungen des...
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| Medienart: | Elektronisch Aufsatz |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
2020
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| In: |
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft
Jahr: 2020, Band: 132, Heft: 3, Seiten: 521-543 |
| Online-Zugang: |
Volltext (kostenfrei) |
| Journals Online & Print: | |
| Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
| Schlagwörter: |
| Zusammenfassung: | Der Beitrag will den Leser auf drei fehlgehende Erwägungen im Kontext der Re-gulierung von Äußerungen aufmerksam machen, die den Diskurs auf dem Weg zueiner zweckrationalen Regulierung von Sprechhandlungen negativ beeinflussen.Im Anschluss an die Sensibilisierung des Lesers werden die Änderungen des Re-gierungsentwurfs zur Bekämpfung der Hasskriminalität im materiellen Strafrechtkritisch gewürdigt. Hierbei kristallisiert sich wiederholt die Tendenz heraus, überden Sammelbegriff der„Hassrede im Netz“höchst unterschiedliche Formen so-zialer Interaktion miteinander zu vermengen. Zudem wird einer der Leitgedankendes Entwurfs zurückgewiesen, wonach sich das Unrecht aller strafbaren Äuße-rungen erhöht, wenn diese in sozialen Medien geäußert werden. |
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| ISSN: | 1612-703X |
| DOI: | 10.1515/zstw-2020-0019 |
