RT Article T1 Gesetzliche Grundlagen zu Hasskriminalität und Hassrede in der Türkei: kritische Reflexionen JF Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft VO 132 IS 3 SP 616 OP 643 A1 Sevdiren, Öznur 1977- LA German YR 2020 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1749154188 AB Der Begriff der Hasskriminalität hat in der türkischen Strafjustiz erst Anfang der 2000er Jahre im Zusammenhang mit den Aktivitäten von LGBTI-Organisationen Aufmerksamkeit erlangt. Bedeutsam war für die türkische Entwicklung dabei u. a. das auf europäischer Ebene im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) im Jahr 2003 erarbeitete Konzept zu „Hassverbrechen“ (“Hate crimes“), das die Mitgliedstaaten verpflichtete, „gegebenenfalls Gesetze zu erlassen oder zu stärken, die Diskriminierung oder Anstiftung zu Hassverbrechen verbieten“. Europäische Initiativen in diesem Bereich waren für die türkische Regierung damals vor allem im Hinblick auf die Verhandlungen über einen Beitritt zur Europäischen Union von besonderer Bedeutung. Hinzu kam die Verwirklichung einer Reihe von Hassmorden ab dem Jahr 2006, wobei die Ermordung des armenischen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten Hrant Dink im Jahr 2007 zu einem besonderen Katalysator für die Debatte über Hasskriminalität in der Türkei wurde. Selten tritt die Wirkung von Hassrede so deutlich zutage wie in diesem tragischen Fall. Das alarmierende Bild und der Druck sowohl der Zivilgesellschaft als auch der EU-Kommission führten zu einer rechtspolitischen Diskussion über die Verhütung von Hassverbrechen und Hassrede. K1 Hasskriminalität K1 Ausland K1 Gesetzliche Grundlagen K1 Türkei DO 10.1515/zstw-2020-0023