Drei Jahrzehnte UN-Kinderrechtskonvention
Mit der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 wurde völkerrechtlich festgeschrieben: Kinder sind eigeständige Träger_innen von Rechten. Dieser Grundsatz stellt auch nach drei Jahrzehnten weltweit und in Deutschland immer noch eine große Herausforderung dar. (APuZ)
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| Medienart: | Druck Aufsatz |
| Sprache: | Deutsch |
| Veröffentlicht: |
2020
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| In: |
Aus Politik und Zeitgeschichte
Jahr: 2020, Band: 70, Heft: 20, Seiten: 26-32 |
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