RT Article T1 Siegauer Vergewaltigungsfall: Voraussetzungen einer »schweren anderen seelischen Abartigkeit« bei einer kombinierten Persönlichkeitsstörung: Anforderungen an die Dichte der Feststellungen zu den Auswirkungen derartiger Störungen auf die Tat BGH, Beschluss v. 11. 4. 2018 – 2 StR 71/18 JF Juristische Rundschau IS 2 SP 98 OP 103 A1 Hinz, Werner LA German YR 2019 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1688639470 AB Führen Auffälligkeiten der Persönlichkeit des Angeklagten in ihrer Gesamtschau zwar zur Annahme einer »schweren anderen seelischen Abartigkeit«, wird aber eine Schuldminderung im Hinblick auf den Ablauf der Tat verneint, müssen diese Auffälligkeiten so dargestellt werden, dass dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht ist, ob der Ablauf der Tat den uneingeschränkten Erhalt der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten belegt und den Rückschluss auf dessen intakte psychische Funktionen während der Tatbegehung ermöglicht (LS des Herausgebers). K1 Schuldfähigkeit K1 Schwere andere seelische Abartigkeit K1 Kombinierte Persönlichkeitsstörung K1 Steuerungsfähigkeit K1 Bundesgerichtshof K1 StGB §21 K1 StGB §20