Häusliche Gewalt: Gefahrenprognose und Effektivierung des Opferschutzes

Mit der Änderung des Polizeigesetzes NRW zum 20.12.2018 traten nicht nur neue Ermächtigungsgrundlagen zur Terrorabwehr in Kraft. Ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers war es auch, die polizeilichen Befugnisse in Fällen häuslicher Gewalt zu erweitern, insbesondere bezogen auf High-Risk-Fälle. Hierzu...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Gammon, Laura (VerfasserIn)
Beteiligte: Klein, Martin
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2019
In: Kriminalistik
Jahr: 2019, Band: 73, Heft: 11, Seiten: 654-661
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Bestand in Tübingen:In Tübingen vorhanden.
IFK: In: Z 9
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mit der Änderung des Polizeigesetzes NRW zum 20.12.2018 traten nicht nur neue Ermächtigungsgrundlagen zur Terrorabwehr in Kraft. Ausdrücklicher Wille des Gesetzgebers war es auch, die polizeilichen Befugnisse in Fällen häuslicher Gewalt zu erweitern, insbesondere bezogen auf High-Risk-Fälle. Hierzu sah der Gesetzgeber die elektronische Fußfessel nach § 34c PolG NRW vor. Aber auch die Rechtsfolge des § 34b PolG NRW - Aufenthaltsvorgabe und Kontaktverbot - kommt als sinnvolle und im Einzelfall sogar notwendige Ergänzung des Rückkehrverbots und der Wohnungsverweisung nach § 34a PolG NRW sowie der richterlichen Befugnis eines Näherungs- und Kontaktverbots gemäß § 1 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 und 3 GewSchG in Betracht.
ISSN:0023-4699