Täter-Opfer-Ausgleich bei Tötungsdelikten

Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung sind als Wiedergutmachungsformen schon seit Langem im Gesetz etabliert, unter anderem in § 46a StGB. Die Vorschrift ist ein Vierteljahrhundert alt und war schon Gegenstand zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen. Trotzdem wird bis heute über...

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Detalles Bibliográficos
Autor principal: Kaspar, Johannes (Autor)
Otros Autores: Kratzer-Ceylan, Isabel
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Alemán
Publicado: 2019
En: TOA-Magazin
Año: 2019, Número: 1, Páginas: 27-30
Journals Online & Print:
Gargar...
Disponibilidad en Tübingen:Disponible en Tübingen.
IFK: In: Z 182
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
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Descripción
Sumario:Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung sind als Wiedergutmachungsformen schon seit Langem im Gesetz etabliert, unter anderem in § 46a StGB. Die Vorschrift ist ein Vierteljahrhundert alt und war schon Gegenstand zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen. Trotzdem wird bis heute über ihren Anwendungsbereich gestritten, was sich vermutlich auch auf die Arbeit von TOA-Einrichtungen auswirkt. Denn die Frage, ob der Täter durch seine Bemühungen die Chance auf eine umfassende Strafrahmenverschiebung (oder im Ausnahmefall sogar ein vollständiges Absehen von Strafe) nach § 46a StGB erhält, dürfte für seine Bereitschaft, sich auf einen TOA einzulassen, relevant sein.
ISSN:2197-5965