Täter-Opfer-Ausgleich bei Tötungsdelikten
Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung sind als Wiedergutmachungsformen schon seit Langem im Gesetz etabliert, unter anderem in § 46a StGB. Die Vorschrift ist ein Vierteljahrhundert alt und war schon Gegenstand zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen. Trotzdem wird bis heute über...
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Tipo de documento: | Print Artículo |
Lenguaje: | Alemán |
Publicado: |
2019
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En: |
TOA-Magazin
Año: 2019, Número: 1, Páginas: 27-30 |
Journals Online & Print: | |
Disponibilidad en Tübingen: | Disponible en Tübingen. IFK: In: Z 182 |
Verificar disponibilidad: | HBZ Gateway |
Palabras clave: |
Sumario: | Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung sind als Wiedergutmachungsformen schon seit Langem im Gesetz etabliert, unter anderem in § 46a StGB. Die Vorschrift ist ein Vierteljahrhundert alt und war schon Gegenstand zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen. Trotzdem wird bis heute über ihren Anwendungsbereich gestritten, was sich vermutlich auch auf die Arbeit von TOA-Einrichtungen auswirkt. Denn die Frage, ob der Täter durch seine Bemühungen die Chance auf eine umfassende Strafrahmenverschiebung (oder im Ausnahmefall sogar ein vollständiges Absehen von Strafe) nach § 46a StGB erhält, dürfte für seine Bereitschaft, sich auf einen TOA einzulassen, relevant sein. |
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ISSN: | 2197-5965 |