Täter-Opfer-Ausgleich bei Tötungsdelikten

Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung sind als Wiedergutmachungsformen schon seit Langem im Gesetz etabliert, unter anderem in § 46a StGB. Die Vorschrift ist ein Vierteljahrhundert alt und war schon Gegenstand zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen. Trotzdem wird bis heute über...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Kaspar, Johannes (VerfasserIn)
Beteiligte: Kratzer-Ceylan, Isabel
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2019
In: TOA-Magazin
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Bestand in Tübingen:In Tübingen vorhanden.
IFK: In: Z 182
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Beschreibung
Zusammenfassung:Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung sind als Wiedergutmachungsformen schon seit Langem im Gesetz etabliert, unter anderem in § 46a StGB. Die Vorschrift ist ein Vierteljahrhundert alt und war schon Gegenstand zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen. Trotzdem wird bis heute über ihren Anwendungsbereich gestritten, was sich vermutlich auch auf die Arbeit von TOA-Einrichtungen auswirkt. Denn die Frage, ob der Täter durch seine Bemühungen die Chance auf eine umfassende Strafrahmenverschiebung (oder im Ausnahmefall sogar ein vollständiges Absehen von Strafe) nach § 46a StGB erhält, dürfte für seine Bereitschaft, sich auf einen TOA einzulassen, relevant sein.
ISSN:2197-5965