RT Article T1 Täter-Opfer-Ausgleich bei Tötungsdelikten JF TOA-Magazin IS 1 SP 27 OP 30 A1 Kaspar, Johannes 1976- A1 Kratzer-Ceylan, Isabel 19XX- A2 Kratzer-Ceylan, Isabel 19XX- LA German YR 2019 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1682525740 AB Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung sind als Wiedergutmachungsformen schon seit Langem im Gesetz etabliert, unter anderem in § 46a StGB. Die Vorschrift ist ein Vierteljahrhundert alt und war schon Gegenstand zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen. Trotzdem wird bis heute über ihren Anwendungsbereich gestritten, was sich vermutlich auch auf die Arbeit von TOA-Einrichtungen auswirkt. Denn die Frage, ob der Täter durch seine Bemühungen die Chance auf eine umfassende Strafrahmenverschiebung (oder im Ausnahmefall sogar ein vollständiges Absehen von Strafe) nach § 46a StGB erhält, dürfte für seine Bereitschaft, sich auf einen TOA einzulassen, relevant sein. K1 Tötungsdelikte K1 Wiedergutmachung K1 Rechtsprechung K1 Täter-Opfer-Ausgleich K1 Urteile K1 Bundesgerichtshof