RT Article T1 Haus des Jugendrechts: Die Chance für eine gelingende Kooperation von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe im Strafverfahren JF Unsere Jugend VO 71 IS 5 SP 215 OP 219 A1 Würden, Karin LA German YR 2019 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1678987069 AB Das Haus des Jugendrechts Leipzig setzt in seinen Verfahrensabläufen teilweise schon die Empfehlungen des Referentenentwurfs für ein Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren um. Die Erfahrungen in der Zusammensetzung der Behörden sind positiv. Sie dienen nicht der restriktiven, sondern der jugendhilfeorientierten Reaktion auf Straftaten. K1 Strafverfahren K1 Jugendliche K1 Vernetzung K1 Einrichtung