Strafbarkeit im Kirchenasyl

Weder der bloße Eintritt in ein Kirchenasyl noch die bloße Untätigkeit der Ausländerbehörde führen zum Wegfall einer Strafbarkeit wegen unerlaubten Aufenthalts gem. § 95 Abs. 1 Nr. 2 lit. c AufenthG.

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Buchholz, Momme (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2019
In: Strafverteidiger
Jahr: 2019, Band: 39, Heft: 9, Seiten: 610-615
Journals Online & Print:
Lade...
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Schlagwörter:
Beschreibung
Zusammenfassung:Weder der bloße Eintritt in ein Kirchenasyl noch die bloße Untätigkeit der Ausländerbehörde führen zum Wegfall einer Strafbarkeit wegen unerlaubten Aufenthalts gem. § 95 Abs. 1 Nr. 2 lit. c AufenthG.
ISSN:0720-1605