RT Article T1 In den Tod getrieben: §§ STGB § 238 STGB § 238 Absatz III, STGB § 18 StGB: Nachstellung mit Todesfolge auch bei Suizid, wenn dieser durch Nachstellung motiviert ist JF Juristische Arbeitsblätter VO 49 IS 9 SP 712 OP 714 A1 Kudlich, Hans 1970- LA German YR 2018 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1676042725 AB Führt das Opfer einer Nachstellung den tödlichen Erfolg im Sinne des § STGB § 238 STGB § 238 Absatz III StGB durch ein selbstschädigendes Verhalten (Suizid) herbei, ist der tatbestandsspezifische Zusammenhang zwischen Grunddelikt und tödlichem Erfolg bereits dann zu bejahen, wenn das Verhalten des Opfers motivational auf die Verwirklichung des Grundtatbestandes zurückzuführen ist und diese Motivation für sein selbstschädigendes Verhalten handlungsleitend war. (Leitsatz des Gerichts) K1 Nachstellung K1 Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang K1 Rechtsprechung