Wenn die Sparkasse zum Selbstbedienungsladen wird

Eine räuberische Erpressung und – mangels Wegnahme – kein Raub liegt vor, wenn eine Person, die nach Eingabe der PIN gerade Geld an einem Geldautomaten abheben will, vom Täter weggestoßen wird und sich dieser dann durch Drücken des Auszahlungsbetrages das Geld verschafft. In dem Wegstoßen ist ein er...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Jäger, Christian (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2018
In: Juristische Arbeitsblätter
Journals Online & Print:
Lade...
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Schlagwörter:
Beschreibung
Zusammenfassung:Eine räuberische Erpressung und – mangels Wegnahme – kein Raub liegt vor, wenn eine Person, die nach Eingabe der PIN gerade Geld an einem Geldautomaten abheben will, vom Täter weggestoßen wird und sich dieser dann durch Drücken des Auszahlungsbetrages das Geld verschafft. In dem Wegstoßen ist ein erpressungsbegründender Zwang zu erblicken, die Eingabe des Auszahlungsbetrages und die Herausnahme des dem Berechtigten von der Bank zur Übereignung angebotenen Geldbetrages zu dulden.
ISSN:0720-6356