RT Article T1 Der Transplantationsskandal: moralisch verwerflich, aber straflos? JF Juristische Arbeitsblätter VO 49 IS 11 SP 873 OP 875 A1 Jäger, Christian 1965- LA German YR 2017 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1671622863 AB Bei der Übermittlung unrichtiger Gesundheitsdaten an Eurotransplant ist ein bedingter Tötungs- oder Körperverletzungsvorsatz des handelnden Arztes abzulehnen, sofern dieser nicht in der Vorstellung handelt, dass die benachteiligten Patienten auf der Warteliste bei ordnungsgemäßem Verlauf und Übertragung der konkret allozierten Leber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überleben und ohne die Transplantation versterben (Totschlag) bzw. eine Verschlimmerung oder Verlängerung ihrer Leiden (Körperverletzung) erfahren. K1 Transplantationsskandal K1 Tötungsvorsatz K1 Körperverletzungsvorsatz K1 Tun und Unterlassen K1 Manipulationsfälle