Die Auslegung von Straftatbeständen: Auslegungsmethoden und Methodik der Auslegung

Rechtsnormen treffen Aussagen darüber, wie die Realität idealerweise sein soll. Aussagen sind jedoch stets auslegungsbedürftig. Daraus folgt, dass auch sämtliche Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind – das gilt auch für die Normen des Strafrechts. Die Auslegung ist dabei ein von der Argumentation ab...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Nestler, Nina (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2018
In: Jura
Online Zugang: Volltext (Verlag)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Rechtsnormen treffen Aussagen darüber, wie die Realität idealerweise sein soll. Aussagen sind jedoch stets auslegungsbedürftig. Daraus folgt, dass auch sämtliche Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind – das gilt auch für die Normen des Strafrechts. Die Auslegung ist dabei ein von der Argumentation abzugrenzender selbstständiger Teil der Gesetzesanwendung. Dem Rechtsanwender stehen hierfür die Auslegungslehren als diejenigen Instrumente aus der Methodenlehre zur Verfügung, die erst die Verwirklichung des Gesetzlichkeitsprinzips ermöglichen. Die Auslegung zählt demnach zu den Methoden rationaler Konsensgewinnung im Rechtund bezeichnet in der Rechtstheorie als juristische Hermeneutik die Kunst, die »Bedeutung der Gesetzesworte zu ermitteln, also jene Tatsachen-, Wert- und Sollensvorstellungen zu gewinnen, die durch sie bezeichnet sein sollen, mithin ein Gesetz oder einen sonstigen rechtlichen Text zu verstehen«.Als juristische Methodenlehre umschreibt sie den gedanklichen Weg, der zu der zutreffenden Bedeutung des Textes führt.
ISSN:1612-7021
DOI:10.1515/jura-2018-0122