Die Rechtsprobleme des Vorlagebeschlusses zum Vermögensbegriff

Angesichts der Entwicklung des Vermögensbegriffs in der Rechtsprechung des BGHs ist dessen methodennahe Wiederholung und die Aufarbeitung der typischerweise verwandten Problematiken angezeigt. Nachdem der 2. Strafsenat am 01.06.2016 eine Anfrage mit dem Inhalt, ob auch der unerlaubte Besitz an Betäu...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: Buchholz, Momme (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Published: 2018
In: Jura
Online Access: Presumably Free Access
Volltext (Verlag)
Journals Online & Print:
Drawer...
Check availability: HBZ Gateway
Keywords:
Description
Summary:Angesichts der Entwicklung des Vermögensbegriffs in der Rechtsprechung des BGHs ist dessen methodennahe Wiederholung und die Aufarbeitung der typischerweise verwandten Problematiken angezeigt. Nachdem der 2. Strafsenat am 01.06.2016 eine Anfrage mit dem Inhalt, ob auch der unerlaubte Besitz an Betäubungsmitteln unter »Vermögen« subsumiert werden könne, an die übrigen Senate beschloss, haben sich bereits drei Senate geäußert: erstens der 2. Strafsenat selbst, welcher nun – in anderer Besetzung – wiederum von einem wirtschaftlichen Vermögensbegriff ausgeht und auch – trotz der Binnendivergenz zum laufenden Anfrageverfahrens nach § 132 III 1 GVG – in der Weise entschied. Zweitens haben der 1. und 4. Strafsenat bekundet, an der ständigen Rechtsprechung festzuhalten. Darüber hinaus hat der 1. Senat aus der Binnendivergenz die Schlussfolgerung gezogen, das Anfrageverfahren sei unzulässig. Dem besprochenen Fall liegt der Sachverhalt des ursprünglichen Verfahrens zur Entscheidung vom 01.06.2016 zugrunde.
ISSN:1612-7021
DOI:10.1515/jura-2018-0056