RT Article T1 (K)ein Selfie in der Wahlkabine: das Wahlgeheimnis und sein strafrechtlicher Schutz JF Jura VO 40 IS 1 SP 29 OP 34 A1 Beining, Sebastian 1985- LA German YR 2018 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1669081397 AB Bei der Wahl des US-Präsidenten im November 2016 posteten einige Amerikaner Selfies mit ausgefülltem Stimmzettel aus der Wahlkabine. Prominente Fälle waren der Sohn des US-Präsidenten, Eric Trump, sowie der Popsänger Justin Timberlake. Um das Wahlgeheimnis bei der Bundestagswahl zu schützen, verbot das Bundesinnenministerium daraufhin Foto- und Filmaufnahmen in der Wahlkabine. Dies nimmt der folgende Beitrag zum Anlass, das Wahlgeheimnis und seinen strafrechtlichen Schutz darzustellen. K1 Selfie K1 Verletzung des Wahlgeheimnisses K1 Schutz K1 Wahlgeheimnis K1 Strafrecht DO 10.1515/jura-2018-0005