Sexuelle Handlung; versuchte Anstiftung
Das Ausziehen eines Kindes stellt sich regelmäßig nicht als sexuelle Handlung »an« dessen Körper dar, wenn nicht das Entblößen seinerseits mit einer sexuellen Handlung am Körper verbunden ist; das bloße Entfernen der Kleidung führt noch nicht zu dem körperlichen Kontakt, der für eine sexuelle Handlu...
1. VerfasserIn: | |
---|---|
Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
2018
|
In: |
Strafverteidiger
Jahr: 2018, Band: 38, Heft: 4, Seiten: 212-219 |
Journals Online & Print: | |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Schlagwörter: |