Hausfriedensbruch: Rechtfertigung des Eindringens in eine Tierzuchtanlage zur Aufdeckung von Verstößen gegen Tierschutzrecht$h

Tiere sind als »ein anderer« i.S.d. § 32 Abs. 2 StGB und damit als nothilfefähig anzusehen; der Tierschutz ist ein notstandsfähiges Rechtsgut. Das Eindringen in eine Tierzuchtanlage zur Aufdeckung von Verstößen gegen Tierschutzrecht (hier: durch Anfertigung von Filmaufnahmen zur Information der Öffe...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: Keller, Alexander (Author)
Contributors: Zetsche, Thorsten
Format: Print Article
Language:German
Published: 2018
In: Strafverteidiger
Journals Online & Print:
Drawer...
Availability in Tübingen:Present in Tübingen.
IFK: In: Z 107
Check availability: HBZ Gateway
Keywords:
Description
Summary:Tiere sind als »ein anderer« i.S.d. § 32 Abs. 2 StGB und damit als nothilfefähig anzusehen; der Tierschutz ist ein notstandsfähiges Rechtsgut. Das Eindringen in eine Tierzuchtanlage zur Aufdeckung von Verstößen gegen Tierschutzrecht (hier: durch Anfertigung von Filmaufnahmen zur Information der Öffentlichkeit und für eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft) und die damit verbundene Verletzung des Hausrechts kann als Nothilfe und als Notstandshandlung gerechtfertigt sein.
ISSN:0720-1605