Pflichtverteidigung während Vollstreckung der Sicherungsverwahrung
Ein Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung für die Verfahren zur Prüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung ist nach Beginn des Prüfungsverfahrens nur dann möglich, wenn die von der Rechtsprechung in analoger Anwendung des § 143 StPO entwickelten Voraussetzungen hierfür vorliegen.
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
2018
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In: |
Strafverteidiger
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Journals Online & Print: | |
Bestand in Tübingen: | In Tübingen vorhanden. IFK: In: Z 107 |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Schlagwörter: |
Zusammenfassung: | Ein Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung für die Verfahren zur Prüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung ist nach Beginn des Prüfungsverfahrens nur dann möglich, wenn die von der Rechtsprechung in analoger Anwendung des § 143 StPO entwickelten Voraussetzungen hierfür vorliegen. |
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ISSN: | 0720-1605 |