Pflichtverteidigung während Vollstreckung der Sicherungsverwahrung

Ein Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung für die Verfahren zur Prüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung ist nach Beginn des Prüfungsverfahrens nur dann möglich, wenn die von der Rechtsprechung in analoger Anwendung des § 143 StPO entwickelten Voraussetzungen hierfür vorliegen.

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Pollähne, Helmut (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2018
In: Strafverteidiger
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Bestand in Tübingen:In Tübingen vorhanden.
IFK: In: Z 107
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung für die Verfahren zur Prüfung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung ist nach Beginn des Prüfungsverfahrens nur dann möglich, wenn die von der Rechtsprechung in analoger Anwendung des § 143 StPO entwickelten Voraussetzungen hierfür vorliegen.
ISSN:0720-1605