RT Article T1 Die Bestimmung der Tagessatzhöhe für am Existenzminimum lebende Verurteilte: am Beispiel von Leistungsempfängern des Arbeitslosengeldes II JF Strafverteidiger VO 39 IS 7 SP 500 OP 504 A1 Buchholz, Momme LA German YR 2019 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/166848286X AB Ein in der obergerichtlichen Rechtsprechung immer wieder auftauchendes Problem stellt die Bestimmung der Tagessatzhöhe dar. Dies gilt umso mehr für diejenigen Sachverhalte, in denen das Strafverfahren gegen am Existenzminimum lebende Personen geführt wird.1 Dies liegt im Wesentlichen daran, dass bislang weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur konkrete Leitlinien der Ausübung des tatrichterlichen Ermessens im Rahmen des § 40 Abs. 2 S. 2 StGB gefunden wurden. Nach einer kurzen Grundlegung der Bestimmung der Tagessatzhöhe soll im Folgenden anhand sozialrechtlicher Vorschriften ein Vorschlag unterbreitet werden. K1 Deutschland : Sozialhilfeempfänger : Geldstrafe : Tagessatz K1 Existenzminimum K1 Tagessatzhöhe