RT Article
T1 Die zweckändernde Nutzung von personenbezogenen Daten im Strafverfahren: Gegenwart und Zukunft von § 161 StPO
JF Strafverteidiger
VO 39
IS 6
SP 419
OP 427
A1 Zöller, Mark A. 1973-
LA German
YR 2019
UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1666197475
AB Der britische Dichter John Donne hat bereits im Jahr 1624 einen bis heute viel zitierten Satz geprägt: »No man is an island«. Für die Strafverteidigung erscheint diese verkürzte und leicht aus dem Kontext gegriffene Formulierung heute aktueller denn je. Sie bringt zum Ausdruck, dass jeder von uns immer nur Teil eines Ganzen ist. Das gilt auch für das deutsche Strafverfahren, das sich längst eingebettet in eine Gesamt-Sicherheitsarchitektur wiederfindet. Deren Rahmenbedingungen haben sich seit den symbolträchtigen Terroranschlägen vom 11.09.2001 und der konstanten Bedrohung durch den islamistisch geprägten Terrorismus erheblich verändert.
K1 Zweckänderung
K1 Daten
K1 Strafverfahren