RT Article T1 Neuere BGH-Entscheidungen zur Tatprovokation - Provokation auch des EGMR?: zugleich Anmerkungen zu BGH, Urt. v. 07.12.2017 - 1 StR 320/17, StV 2019, 305 (in diesem Heft), und BGH, Urt. v. 04.07.2018 - 5 StR 650/17 JF Strafverteidiger VO 39 IS 5 SP 358 OP 362 A1 Conen, Stefan LA German YR 2019 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1663226733 AB Das bahnbrechende1 Urteil des 2. Senats,2 das die rechtsstaatwidrige Tatprovokation als regelmäßiges Verfahrenshindernis anerkannte, ist gerade einmal gut drei Jahre alt. Nicht wenigen erschien es als überfällige Umsetzung der EGMR-Rechtsprechung zur Tatprovokation,3 welcher sich die nationalen Gerichte spätestens als Konsequenz aus der Entscheidung Furcht vs. Deutschland4 nicht mehr mit der »Strafzumessungslösung« entziehen durften. Von Beginn an war diese Sicht seitens der maßgeblich zum Transfer der EGMR-Vorgaben ins nationale Recht berufenen Gerichte keineswegs ungeteilt. K1 Rechtsprechungsentwicklung K1 Tatprovokation