"Das stellen wir mal zurück" - ein Essay über Konflikt-Richter

Anträge der Verteidigung im Prozess hat das Gericht entgegenzunehmen, zu bescheiden und dies zu begründen. Zum Zeitpunkt der richterlichen Reaktion im formalisierten Verfahrensablauf sind präzise Vorgaben allerdings nicht auszumachen. Diese Situation hat Konfliktpotential.

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Sommer, Ulrich 1952- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2019
In: Strafverteidiger
Jahr: 2019, Band: 39, Heft: 5, Seiten: 352-358
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Beschreibung
Zusammenfassung:Anträge der Verteidigung im Prozess hat das Gericht entgegenzunehmen, zu bescheiden und dies zu begründen. Zum Zeitpunkt der richterlichen Reaktion im formalisierten Verfahrensablauf sind präzise Vorgaben allerdings nicht auszumachen. Diese Situation hat Konfliktpotential.
ISSN:0720-1605