RT Article T1 § 353 d StGB - Vorstellung einer strafrechtlichen "Dunkelnorm" JF Jura VO 41 IS 4 SP 368 OP 373 A1 Ladiges, Manuel 1979- LA German YR 2019 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1662997795 AB Im September 2018 wurden zwei ausländische Beschuldigte wegen des Vorwurfs des Totschlags in Chemnitz in Untersuchungshaft genommen. Wenig später veröffentlichten mehrere Personen aus dem rechten bzw. rechtsextremen Umfeld ein Foto eines Haftbefehls in sozialen Medien und in Blogs und riefen damit die Strafverfolgungsbehörden auf den Plan. Diese Vorfälle sind Anlass, die weitgehend unbekannten Tatbestände in § 353 d vorzustellen, wobei ein Schwerpunkt auf dem Tatbestand nach Nr. 3 liegt. Diese sind potentiell relevant für jeden, der mit bestimmten nicht-öffentlichen Gerichtsverhandlungen oder amtlichen Dokumenten aus Strafverfahren zu tun hat K1 Mitteilungsverbot K1 Gerichtsverhandlung K1 Kommunikation K1 Veröffentlichung K1 Foto K1 Haftbefehl DO 10.1515/jura-2019-2088