RT Article T1 Expertokratie?: über Macht und Ohnmacht von Experten im Hinblick auf die Strafrechtsentwicklung JF Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft VO 129 IS 4 SP 961 OP 994 A1 Weißer, Bettina LA German YR 2017 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/166245726X AB Der Begriff Expertokratie beschreibt das Phänomen, dass Experten Entscheidungen vorgeben, die eigentlich demokratisch legitimierten Organen und Institutionen vorbehalten sind. Geht die Dominanz externer Experten zu weit, kann die demokratische Legitimation erlassener Gesetze zweifelhaft werden. Zuweilen sind solche Vorgänge nicht wirklich transparent und deshalb auch kaum Gegenstand wissenschaftlicher Diskussion – etwa, wenn Ministerien große law firms mit der sachverständigen Vorbereitung von Gesetzesvorschlägen beauftragen. Die Frage, inwieweit auf diese Weise von Interessengruppen geleitete Einflussnahmen auf die Strafrechtsentwicklung erfolgen, lässt sich kaum verlässlich beantworten. Ganz anders verhält sich das mit Einflussnahmen der Strafrechtswissenschaft auf die Strafrechtsentwicklung. K1 Strafgesetzgebung K1 Deutschland : Strafrechtswissenschaft : Einflussnahme : Gesetzgebung K1 Financial Action Task Force : Einflussnahme : Gesetzgebung K1 FATF K1 Terrorismusfinanzierung K1 Experteneinfluß K1 Expertokratie K1 Strafrechtsentwicklung K1 Financial Action Task Force on Money Laundering DO 10.1515/zstw-2017-0046