RT Article T1 Grundfragen der Vermögensabschöpfung JF Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft VO 129 IS 4 SP 995 OP 1034 A1 Saliger, Frank 1964- LA German YR 2017 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1662444877 AB Am 13. April 2017 hat der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung beschlossen. Es tritt am 1. Juli in Kraft und gilt unter Abweichung vom Meistbegünstigungsprinzip (§ 2 Abs. 5 StGB) auch für davor begangene Straftaten, sofern über die Einziehung des Tatertrages noch nicht entschieden ist (Art. 316h EGStGB n. F.). Mit diesem Gesetz fasst der Gesetzgeber das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Deutschland materiell und prozessual vollständig neu. K1 Vermögensabschöpfung K1 Strafverfolgungspraxis K1 Reform DO 10.1515/zstw-2017-0047