Grundfragen der Vermögensabschöpfung

Am 13. April 2017 hat der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung beschlossen. Es tritt am 1. Juli in Kraft und gilt unter Abweichung vom Meistbegünstigungsprinzip (§ 2 Abs. 5 StGB) auch für davor begangene Straftaten, sofern über die Einziehung des T...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Saliger, Frank (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2017
In: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft
Jahr: 2017, Band: 129, Heft: 4, Seiten: 995-1034
Online Zugang: Volltext (Verlag)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Am 13. April 2017 hat der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung beschlossen. Es tritt am 1. Juli in Kraft und gilt unter Abweichung vom Meistbegünstigungsprinzip (§ 2 Abs. 5 StGB) auch für davor begangene Straftaten, sofern über die Einziehung des Tatertrages noch nicht entschieden ist (Art. 316h EGStGB n. F.). Mit diesem Gesetz fasst der Gesetzgeber das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Deutschland materiell und prozessual vollständig neu.
ISSN:1612-703X
DOI:10.1515/zstw-2017-0047