RT Article T1 Zur Anwendung eines restriktiven Tat- und Verursachungsbegriffs auf mehraktige Tötungsgeschehen JF Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft VO 129 IS 3 SP 650 OP 690 A1 Dehne-Niemann, Jan A2 Marinitsch, Julia LA German YR 2017 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1662402406 AB Zu den nach wie vor ungeklärten Problemen des Strafrechts gehört die Behandlung mehraktiger Tötungsgeschehen. Dabei handelt es sich um Sachverhalte, in denen der Täter, dessen Strafbarkeit in Rede steht, dem Geschädigten mit Tötungsvorsatz eine Verletzung zufügt, der Todeserfolg aber erst durch eine weitere Handlung des Täters der Ersthandlung oder eines Dritten eintritt oder der Todeseintritt durch diese Zweithandlung jedenfalls beschleunigt wird. Solche Fälle haben die Rechtsprechung verschiedentlich beschäftigt1. Ein neues Kapitel in der Behandlung mehraktiger Tötungsgeschehen hat nunmehr das Urteil des 4. Strafsenats in dem in der Tagespresse sog. „Scheunenmordfall“ aufgeschlagen2. Dieser Entscheidung, mit der der 4. Strafsenat des BGH das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Paderborn aufgehoben und die Sache an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen hat, lag der folgende Sachverhalt zugrunde: K1 Mehraktige Tötungsgeschehen K1 Regressverbot K1 Scheunenmordfall K1 Zeitpunkt der Arglosigkeit K1 Heimtücke K1 Mord DO 10.1515/zstw-2017-0034