Der Tatbegriff des § 24 StGB

Ein Straftatversuch verläuft oft anders, als der Täter ihn sich bei Beginn vorstellte. Ob trotz solcher Änderungen das dem Täter mögliche Weiterhandeln noch Fortsetzung des begonnenen Versuchs wäre, hängt von der Auslegung des Tatbegriffs ab, davon also, ob das Ausgeführte mit dem Möglichen zu einer...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Scheinfeld, Jörg (VerfasserIn)
Beteiligte: Felix-Verlag
Medienart: Elektronisch Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: [Tübingen] Eberhard Karls Universität Tübingen, Universitätsbibliothek, Publikationssystem [2018]
In: Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik (3)
Online Zugang: Volltext (Resolving-System)
Volltext (Resolving-System)
Volltext (kostenfrei)
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Schlagwörter:
Ähnliche Datensätze:Elektronische Reproduktion von: 027097110
Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Straftatversuch verläuft oft anders, als der Täter ihn sich bei Beginn vorstellte. Ob trotz solcher Änderungen das dem Täter mögliche Weiterhandeln noch Fortsetzung des begonnenen Versuchs wäre, hängt von der Auslegung des Tatbegriffs ab, davon also, ob das Ausgeführte mit dem Möglichen zu einer „Tat“ i.S.d. § 24 StGB verschmelzen würde. Rechtsprechung und Teile der Literatur haben diese Fragestellung aus dem Blick verloren und lösen problematische Fälle über die Anwendung gesetzesfremder Begriffe und ungeschriebener Rechtsfiguren. Die methodische Überzeugung des Autors ist es, dass dieser Weg in die Irre führt. Er stellt daher früh die Weiche, allein das Gesetz entscheidend sein zu lassen. Seine Ergebnisse gewinnt er aus einer methodengerechten Auslegung des § 24 StGB.
Beschreibung:Druckausgabe erschienen: Holzkirchen : Felix, 2006
Beschreibung:1 Online-Ressource (177 Seiten)
DOI:10.15496/publikation-19762