Der Tatbegriff des § 24 StGB

Ein Straftatversuch verläuft oft anders, als der Täter ihn sich bei Beginn vorstellte. Ob trotz solcher Änderungen das dem Täter mögliche Weiterhandeln noch Fortsetzung des begonnenen Versuchs wäre, hängt von der Auslegung des Tatbegriffs ab, davon also, ob das Ausgeführte mit dem Möglichen zu einer...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Scheinfeld, Jörg (VerfasserIn)
Beteiligte: Felix-Verlag
Medienart: Elektronisch Buch
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: [Tübingen] Eberhard Karls Universität Tübingen, Universitätsbibliothek, Publikationssystem [2018]
In: Bochumer Schriften zur Rechtsdogmatik und Kriminalpolitik (3)
Jahr: 2006
Online Zugang: Volltext (Resolving-System)
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Volltext (kostenfrei)
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
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von Scheinfeld, Jörg (VerfasserIn)
1990-10-03 - 2024
Druck Buch