Knobloch, I. (1990). Wäre es für die Abgrenzung des Unrechtsbereichs der Tötungsdelikte von Vorteil, wenn die Menschenwürde zum strafrechtlich geschützten Rechtsgut des § [Paragraphen] 211 StGB werden würde?
Chicago-Zitierstil (17. Ausg.)Knobloch, Ingrid. Wäre Es Für Die Abgrenzung Des Unrechtsbereichs Der Tötungsdelikte Von Vorteil, Wenn Die Menschenwürde Zum Strafrechtlich Geschützten Rechtsgut Des § [Paragraphen] 211 StGB Werden Würde? 1990.
MLA-Zitierstil (8. Ausg.)Knobloch, Ingrid. Wäre Es Für Die Abgrenzung Des Unrechtsbereichs Der Tötungsdelikte Von Vorteil, Wenn Die Menschenwürde Zum Strafrechtlich Geschützten Rechtsgut Des § [Paragraphen] 211 StGB Werden Würde? 1990.
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