Sanktionsrisiken im Zusammenhang mit dem Interim Management, Teil 1

Der Begriff des Interim Managements bezeichnet den zeitlich befristeten Einsatz externer Führungskräfte in einem Unternehmen. zur Fussnote 1 Klassische Anwendungsfälle sind die zeitweilige Besetzung von Vakanzen, die personelle Abdeckung von Auftragsspitzen sowie die Arbeit im Rahmen konkreter Proje...

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Main Author: Albrecht, David (Author)
Format: Print Article
Language:German
Published: 2018
In: Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht
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Summary:Der Begriff des Interim Managements bezeichnet den zeitlich befristeten Einsatz externer Führungskräfte in einem Unternehmen. zur Fussnote 1 Klassische Anwendungsfälle sind die zeitweilige Besetzung von Vakanzen, die personelle Abdeckung von Auftragsspitzen sowie die Arbeit im Rahmen konkreter Projekte. Das Interim Management ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht mit einer Reihe von Vorteilen verbunden. Es ermöglicht Unternehmen, vorübergehenden Personalbedarf kurzfristig zu decken. Die Beauftragung eines selbständigen Interim Managers ist für den Auftraggeber zudem in steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht günstig. Die Nachfrage nach derartigen Interimslösungen wächst dementsprechend seit Jahren und wird auch in Zukunft die Personalstruktur auf Management-Ebene insbesondere mittelständischer Unternehmen prägen. zur Fussnote 2 Die Möglichkeiten der vertraglichen Ausgestaltung von Interim Management sind vielfältig. Es lassen sich allerdings zwei Grundformen unterscheiden: 1. die unmittelbare vertragliche Bindung des Managers an den Auftraggeber (Zwei-Personen-Verhältnis, sog. „angelsächsisches Modell“) zur Fussnote 3 und 2. die Einbeziehung eines Providers, also eines Vermittlers, bei der vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen Auftraggeber und Provider einerseits und Provider und Interim Manager andererseits bestehen (Drei-Personen-Verhältnis, sog. „holländisches Modell“). Die nachfolgende Untersuchung befasst sich mit straf- und bußgeldrechtlichen Haftungsrisiken für die Beteiligten im Drei-Personen-Verhältnis als der in der deutschen Praxis des Interim Managements in zunehmendem Maße bedeutsamen Vertragskonstellation. zur Fussnote 4 Dabei wird im 1. Teil auf die Sanktionsrisiken, denen der Auftraggeber und der vermittelnde Provider ausgesetzt sind, eingegangen, bevor anschließend im 2. Teil die Risiken für den Interim Manager beleuchtet werden.
ISSN:2193-5777