Das neue Strafvollzugsgesetz für Nordrhein-Westfalen: Fortschritt, Rückschritt oder doch nur Status Quo?: eine kritische Untersuchung auch mit Blick auf die Rechtslage in den übrigen Bundesländern

Die Föderalismusreform, die im August 2006 die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder übertragen hat, hat zu einer tiefgreifenden Umgestaltung der bislang normativ einheitlichen Vollzugslandschaft geführt. Mit dem Erlass des ersten Strafvollzugsgesetzes im Januar 2015 hat sich No...

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1. VerfasserIn: Schaerff, Marcus (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch/Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: 2016
In: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft
Online Zugang: Volltext (doi)
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Zusammenfassung:Die Föderalismusreform, die im August 2006 die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder übertragen hat, hat zu einer tiefgreifenden Umgestaltung der bislang normativ einheitlichen Vollzugslandschaft geführt. Mit dem Erlass des ersten Strafvollzugsgesetzes im Januar 2015 hat sich Nordrhein-Westfalen in die lange Reihe an Bundesländern eingereiht, die auf dieser Grundlage eigene Gesetze für den Strafvollzug geschaffen haben. In diesem Artikel soll mit Blick auf die bisherige Rechtslage und die Regelungen in den anderen Bundesländern untersucht werden, ob und wie das StVollzG NRW die Grundlagen des Vollzugs und dessen konkrete Gestaltung in Nordrhein-Westfalen verändert hat. Ist es als innovativer Fortschritt, Rückschritt oder nur als Bewahrung des Status Quo zu qualifizieren?
ISSN:0084-5310
DOI:10.1515/zstw-2016-0009