RT Article T1 Das neue Strafvollzugsgesetz für Nordrhein-Westfalen: Fortschritt, Rückschritt oder doch nur Status Quo?: eine kritische Untersuchung auch mit Blick auf die Rechtslage in den übrigen Bundesländern JF Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft VO 128 IS 1 SP 194 OP 241 A1 Schaerff, Marcus 1976- LA German YR 2016 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1647399025 AB Die Föderalismusreform, die im August 2006 die Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder übertragen hat, hat zu einer tiefgreifenden Umgestaltung der bislang normativ einheitlichen Vollzugslandschaft geführt. Mit dem Erlass des ersten Strafvollzugsgesetzes im Januar 2015 hat sich Nordrhein-Westfalen in die lange Reihe an Bundesländern eingereiht, die auf dieser Grundlage eigene Gesetze für den Strafvollzug geschaffen haben. In diesem Artikel soll mit Blick auf die bisherige Rechtslage und die Regelungen in den anderen Bundesländern untersucht werden, ob und wie das StVollzG NRW die Grundlagen des Vollzugs und dessen konkrete Gestaltung in Nordrhein-Westfalen verändert hat. Ist es als innovativer Fortschritt, Rückschritt oder nur als Bewahrung des Status Quo zu qualifizieren? K1 Föderalismusreform K1 Landesgesetzgebung K1 Vollzugsgestaltung DO 10.1515/zstw-2016-0009