RT Article T1 Verbot des assistierten Suizids in Österreich JF Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft VO 128 IS 1 SP 89 OP 105 A1 Bruckmüller, Karin LA German YR 2016 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1647398991 AB In Österreich ist ein Recht, über die Umstände des eigenen Todes selbstverantwortlich bestimmen zu dürfen – ein „right to die“ –, weder auf verfassungsrechtlicher noch einfachgesetzlicher Ebene ausdrücklich verankert. Der österreichische Gesetzgeber verfolgt einen eher paternalistischen Ansatz in Bezug auf die Selbstbestimmung über den eigenen Tod. Dies zeigt sich an der strafrechtlichen Regelung zur „Mitwirkung am Selbstmord“ (§ 78 öStGB). Von politischer Seite, aus verschiedenen Lagern heraus, wurde zudem erst kürzlich der Ruf nach einem Verbot der Sterbehilfe auf Verfassungsebene laut. Wie weit ein solches Verbot gehen sollte, ob hierunter nur die aktive Hilfe zum Sterben fallen oder ob dieses weiter gefasst werden sollte, wurde jedoch nicht eindeutig ausgesprochen. Experten der vom Parlament zum Thema einberufenen Enquete-Kommission und auch Vertreter der nationalen Bioethikkommission sahen allerdings ein – insbesondere generelles – Verbot der Sterbehilfe im Verfassungsrang als sehr kritisch an. Daher wurde das Vorhaben, vorerst jedenfalls, nicht weiter verfolgt. K1 Suizidbeihilfe K1 Behandlungsabbruch K1 Sterbetourismus K1 Österreich K1 Verbot DO 10.1515/zstw-2016-0005