Rückfalldaten behandelter Patienten im Maßregelvollzug nach § 63 StGB

Die Behandlung psychisch kranker bzw. gestörter Patienten in forensischen Kliniken (gemäß § 63 StGB) ist durchaus effektiv, zumindest, wenn man als entscheidendes Messkriterium die Deliktfreiheit definiert. Anhand der bislang einzigen deutschen prospektiven Langzeitstudie konnte nun gezeigt werden,...

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Main Author: Seifert, Dieter (Author)
Contributors: Klink, Moses ; Landwehr, Sarah
Format: Electronic/Print Article
Language:German
Published: 2018
In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
Online Access: Volltext (doi)
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Summary:Die Behandlung psychisch kranker bzw. gestörter Patienten in forensischen Kliniken (gemäß § 63 StGB) ist durchaus effektiv, zumindest, wenn man als entscheidendes Messkriterium die Deliktfreiheit definiert. Anhand der bislang einzigen deutschen prospektiven Langzeitstudie konnte nun gezeigt werden, dass dies auch auf einen langen Katamnesezeitraum (im Mittel 16,5 Jahre; N= 321) zutrifft. Erneute Straftaten fanden sich bei gut einem Drittel der entlassenen forensischen Patienten (35,2%); schwerwiegende Delikte wie Gewalt- und Sexualstraften wurden von jedem achten Patienten begangen (12,8%); erneuten Freiheitsentzug erlitt jeder sechste Patient (15,6%). Die Rückfallquote liegt somit signifikant niedriger als bei Straftätern nach Entlassung aus Justizvollzugsanstalten. Neben dieser globalen Feststellung bedarf es für eine individuelle Gefährlichkeitseinschätzung gleichwohl einer detaillierten Betrachtung, da Art und Häufigkeit erneuter Delinquenz je nach Untergruppen teils erheblich variieren: Während v.a. bei Patienten mit schizophrenen Psychosen die Rückfallgefahr deutlich gesenkt werden kann, gilt dies für Patienten mit Persönlichkeitsstörungen, und v.a. für diejenigen, die wegen Sexualstraftaten unterbracht waren, allenfalls bedingt. Aufgabe der in den letzten Jahren vernachlässigten Versorgungsforschung wird sein, sich dieser Patientengruppe intensiver zu widmen. Neben einer treffsicheren Identifikation der „Hochrisikogruppe“ wird es v.a. um die Evaluierung von gezielten Behandlungsmaßnahmen unter Einbezug poststationärer Maßnahmen gehen.
ISSN:1862-7072
DOI:10.1007/s11757-018-0471-6