Standards und offene Probleme des psychiatrischen Maßregelvollzugs: Anmerkungen zu den DGPPN-Standards für die Behandlung im Maßregelvollzug

Die von einer Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) erstellten „Standards für die Behandlung im Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB“ sind eine solide Beschreibung wichtiger Aspekte des gegenwärtigen Maßregelvollzugs,...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: Kröber, Hans-Ludwig (Author)
Format: Electronic/Print Article
Language:German
Published: 2018
In: Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
Online Access: Volltext (doi)
Journals Online & Print:
Drawer...
Check availability: HBZ Gateway
Keywords:
Description
Summary:Die von einer Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) erstellten „Standards für die Behandlung im Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB“ sind eine solide Beschreibung wichtiger Aspekte des gegenwärtigen Maßregelvollzugs, die sich zur Unterrichtung von Ministerialbürokratie, Politikern und Journalisten gut eignet, nicht zuletzt, um diese zu beruhigen: Maßregelvollzug ist eine gut organisierte, rechtlich weitgehend eindeutig definierte Maßnahme zur Minderung des Rückfallrisikos von psychisch kranken oder gestörten Straffälligen auf einer wissenschaftlichen Grundlage. Maßregelvollzug schafft Sicherheit und ist nach dieser Maßgabe bemüht, auch die Belange der Patienten zu berücksichtigen. Für die Mitarbeiter des Maßregelvollzugs allerdings wären weitere Standards wünschenswert, welche das Knowhow der Behandlung betreffen: Wie kann man die überlangen Verweildauern reduzieren? Wie organisieren wir die Behandlungsetappen? Gibt es eine einheitliche Kriminaltherapie, oder gibt es noch einen Mangel an forensisch adaptierten Therapieformen? Kaum verhandelt werden in den Standards die ganzen aus Freiheitsentzug und Ohnmacht des Patienten erwachsenden Probleme, die den Maßregelvollzug als Straf-Ersatz fundamental von der Allgemeinpsychiatrie unterscheiden. Wie gehen wir um mit (Psycho‑)Therapieverweigerung, punktuellem Substanzmissbrauch, aufsässigem Verhalten, generell Regelverstößen? Ist das Stufensystem nicht antiquiert? Soll künftig auf individuelle Kriminalprognose verzichtet werden? Wie sichert man die Qualifikation der jungen Mitarbeiter, die unmittelbar mit dem Patienten arbeiten? Aufgegriffen und kritisch diskutiert wird die Darlegung ethischer Probleme in den „Standards“, und es werden verschiedene Problemzonen skizziert, die einer weiteren Diskussion und Lösung bedürfen.
ISSN:1862-7072
DOI:10.1007/s11757-018-0468-1