Standards für die Behandlung im Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB: interdisziplinäre Task-Force der DGPPN
Menschen, die infolge einer schwerwiegenden psychischen Störung straffällig geworden sind und infolge dieser Störung weiterhin gefährlich sind, können zur Besserung und Sicherung in den Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches (StGB) untergebracht werden. In Deutschland werden gegenwä...
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Beteiligte: | |
Medienart: | Elektronisch/Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
2018
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In: |
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
Jahr: 2018, Band: 12, Heft: 2, Seiten: 93-125 |
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