RT Article T1 Videoüberwachung im Strafvollzug JF Neue Kriminalpolitik VO 26 IS 4 SP 359 OP 379 A1 Witos, Georg A1 Staiger, Ines A1 Neubacher, Frank 1965- A2 Staiger, Ines A2 Neubacher, Frank 1965- LA German YR 2014 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1641754818 AB Die Videoüberwachung von Gefangenen stößt unabhängig davon, ob sie zum Schutz vor körperlichen Übergriffen oder zur Suizidprävention erfolgt , insbesondere im Hinblick auf den Haftraum auf verfassungsrechtliche und kriminalpolitische Bedenken. Aus verfassungsrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob die landesgesetzlichen Regelungen Regelungen - soweit erlassen - eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die Videoüberwachung von Gemeinschaftsemeinschafts- und Hafträumen bieten und inwiefern hierdurch in Grundrechte von Gefangenen eingegriffen wird. In kriminologischer Hinsicht wird im Beitrag die Zweckmäßigkeit der Videoüberwachung in Frage gestellt, denn kriminologische Studien zeigen, dass ein Kontrollsystem der Videoüberwachung im Vergleich zur Kontrolle durch Vollzugsbeamte ein nur wenig effektives Mittel zur Gewaltprävention ist und dieses nur vordergründig weniger kostenintensiv erscheint. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber noch umfassendere Regelungen zum Schutz der Menschenwürde und der daraus resultierenden Grundrechte treffen sollte und Investitionen in den „menschlichen Faktor“ der Kontrolle der Videoüberwachung vorzuziehen sind. NO Literaturverzeichnis K1 Videoüberwachung K1 Grundrecht K1 Personalkontrolle K1 Überwachung K1 Strafgefangener K1 Gewaltprävention K1 Vollzugsziel K1 Strafvollzug K1 Grundrechte K1 Zweckmäßigkeit K1 Wirksamkeit K1 Strafverfolgungszwecke DO 10.5771/0934-9200-2014-4-359