RT Article T1 Vermögensabschöpfung reloaded JF Wistra VO 37 IS 1 SP 1 OP 12 A1 Korte, Matthias LA German YR 2018 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1640505334 AB Das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wurde mit Wirkung vom 1.7.2017 umfassend reformiert. Der Verfasser, der im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die für diese Reform zuständige Projektgruppe geleitet hat, gibt einen Überblick über die Neuregelungen und erläutert den Hintergrund der gesetzlichen Änderungen. Er geht dabei auf die Regelungen zur Opferentschädigung, das Bruttoprinzip, die Abschöpfung bei anderen, die erweiterte Einziehung, die selbständige Einziehung unter Einbeziehung des neuen Abschöpfungsinstruments der „non conviction based confiscation“, die Möglichkeiten des Absehens von der Abschöpfung, die vorläufige Sicherstellung und die Rückwirkung der gesetzlichen Regelungen ein. Außerdem weist er darauf hin, dass es noch weiteren Reformbedarf bei der Abschöpfung bei Unternehmen, der grenzüberschreitenden Abschöpfung und der Statistik gibt. Schließlich betont der Verfasser, dass organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Effektivität der Vermögensabschöpfung sicherzustellen. K1 Bruttoprinzip K1 Nettoprinzip K1 Opferentschädigung K1 Vermögensabschöpfung K1 Abschöpfung K1 Unternehmen K1 Reform