RT Article T1 Reform des Schwangerschaftsabbruchsrechts? JF Zeitschrift für Rechtspolitik VO 51 IS 1 SP 13 OP 15 A1 Kubiciel, Michael 1973- LA German YR 2018 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1640461744 AB Bad cases shouldn’t make bad law: Wer auf Grundlage des erstinstanzlichen Urteils gegen eine Gießener Ärztin reflexhaft die Streichung des § STGB § 219 a StGB fordert, legt Hand an eine tragende Säule jenes Kompromisses, der eine fast drei Jahrzehnte währende, harte Debatte befriedete. Politische und verfassungsrechtliche Bedingung der geltenden – liberalen – Fristenlösung ist nämlich, dass dem Abbruch eine Beratung vorausgeht, die „dem Schutz des ungeborenen Lebens“ dient (§ STGB § 219 STGB § 219 Absatz I 1 StGB). Diesem strukturierten Beratungsmodell widerspräche es, wenn gleichzeitig eine (nicht-regulierte) Werbung für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen erlaubt würde. K1 Lebensschutz K1 Schwangerschaftsabruch K1 Werbung K1 § 219 a K1 Verfassungskonformität