RT Article T1 Versuchter Totschlag durch Manipulation der Organzuteilung für Transplantationen?: zugleich Besprechung von BGH, Urteil vom 28.6.2017 - 5 StR 20/16 JF Juristenzeitung VO 73 IS 1 SP 32 OP 38 A1 Sternberg-Lieben, Detlev 1950- A2 Sternberg-Lieben, Irene LA German YR 2018 UL https://krimdok.uni-tuebingen.de/Record/1640382496 AB Der 5. Strafsenat des BGH hat in seinem Urteil zum sogenannten Göttinger Transplantationsskandal, der zutreffender als »Organ-Allokations-Skandal« zu bezeichnen ist, das freisprechende Urteil des LG Göttingen bestätigt. Gegenstand des Strafverfahrens war die Manipulation der Warteliste für Spenderlebern durch den angeklagten Arzt. Dieser hatte seinen Patienten durch Falschangaben einen Zugang zu bzw. einen aussichtsreicheren Platz auf der Warteliste verschafft. In seinem Urteil unterscheidet der Senat zwischen der Manipulation zugunsten von Alkoholkranken und sonstigen an der Leber Erkrankten. Neben verfassungsrechtlichen Problemen werden auch die spezifisch strafrechtliche Frage des Schutzzwecks der Norm und Probleme des Allgemeinen Teils angesprochen. Die Entscheidung vermag überwiegend nicht zu überzeugen. K1 Warteliste K1 Transplantation K1 Spendeleber K1 Manipulation K1 Göttingen K1 Skandal K1 Entscheidung